Seitenbereiche

Mit uns kommen sie gut aus den Blöcken

Ihr Steuerberater in Albstadt

Header-Image: Steuernews für Mandanten, LBK, Steuerberater Albstadt
Inhalt

Schätzung der Aufwendungen für Familienheimfahrten über Mitfahrzentrale

/aktuelles/news/

Werbungskosten

Finanzämter erkennen Familienheimfahrten bei notwendiger doppelter Haushaltsführung einmal pro Woche an. Steuerpflichtige können für die wöchentlichen Hin- und Rückfahrten mit dem eigenen Pkw eine Entfernungspauschale in Höhe von € 0,38 pro Entfernungskilometer oder die tatsächlichen Kosten geltend machen (§ 9 Abs 1 Nr. 5 Einkommensteuergesetz - EStG). Für den Nachweis der Familienheimfahrten tragen Steuerpflichtige die Feststellungslast.

Mitfahrzentrale

Nutzt die oder der Steuerpflichtige für Familienheimfahrten über die Mitfahrzentrale gebuchte Mitfahrgelegenheiten, sind die Fahrten analog nachzuweisen. Als geeignete Nachweise für gebuchte Mitfahrten gelten nach der Rechtsprechung Screenshots der Buchungen. Andernfalls kann das Finanzamt die Aufwendungen schätzen, wie das Sächsische Finanzgericht (FG) entschieden hat (Urt. v. 15.5.2024, 8 K 1068/23). Im Streitfall erklärte ein Steuerpflichtiger 43 Familienheimfahrten, die er angeblich mit der Bahn durchgeführt hatte. Im Nachgang stellte sich heraus, dass der Steuerpflichtige Mitfahrgelegenheiten genutzt und die Fahrer bar bezahlt hatte.

Schätzung

Das Finanzamt kürzte die Anzahl der Familienheimfahrten auf zwei Familienheimfahrten pro Monat. Das FG sah die Schätzung für gerechtfertigt an. Eine Schätzung darf den Steuerpflichtigen nicht besserstellen, weshalb die Reduzierung der Fahrten gerechtfertigt sei.

Stand: 25. Juni 2026

Bild: Prostock-studio - stock.adobe.com

Über uns: Wir sind Ihr Steuerberater in Albstadt. Als Partner an ihrer Seite bieten wir unseren Mandanten ein enges Vertrauensverhältnis sowie die Hilfe und Unterstützung sowohl in steuerlichen als auch in betriebswirtschaftlichen oder vermögensverwaltenden Fragen. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Vorteils-Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

LANGE, BECK & KOLLEGE STEUERBERATER Partnerschaft mbB

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.