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Was kann ich als Vermieter absetzen? Was ist bei Mieterhöhung zu beachten?

Inhalt

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer bzw. der Körperschaftsteuer und fallweise auch der Umsatzsteuer. Steuerlich absetzbar für den Vermieter können unter anderem die Abschreibung, Finanzierungskosten, Betriebskosten und z. B. Inseratkosten sein. Zu beachten sind auch Vermieterrechte und -pflichten, wie z. B. die Pflicht, die Wohnung in brauchbarem Zustand an den Mieter zu übergeben.

Stand: 30.09.2021

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir sind Ihr Steuerberater in Albstadt. Als Partner an ihrer Seite bieten wir unseren Mandanten ein enges Vertrauensverhältnis sowie die Hilfe und Unterstützung sowohl in steuerlichen als auch in betriebswirtschaftlichen oder vermögensverwaltenden Fragen. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Vorteils-Erstgespräch!

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