Seitenbereiche

Mit uns kommen sie gut aus den Blöcken

Ihr Steuerberater in Albstadt

Header-Image: Steuernews für Mandanten, LBK, Steuerberater Albstadt
Inhalt

20 % Steuerermäßigung auch bei Neubauten sichern

/aktuelles/news/

Handwerkerleistungen

Steuerpflichtige können Aufwendungen für Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen. Für diese Aufwendungen gibt es eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Lohnleistungen, maximal bis zu € 1.200,00 im Jahr. Der Steuerförderung unterliegen allerdings nur Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Letzteres ist besonders problematisch, wenn Handwerkerleistungen im Zusammenhang mit einem Neubau geltend gemacht werden.

Der Fall

Ein Ehepaar hatte sich einen Neubau errichten lassen. Parallel hierzu ließ es die Außenanlagen von Handwerkern neu gestalten. Es wurden u. a. Kosten für Baumfällarbeiten, Grünschnitträumung und Wurzelstockentsorgung geltend gemacht. Das Finanzamt stufte die Handwerkerleistungen steuerlich als Herstellungskosten ein. Das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg gab dem Finanzamt recht (Urteil vom 23.5.2017 (Az.: 7 K 7134/15). Das Gericht bemängelte, dass ein Teil der streitigen Handwerkerarbeiten zu einem Zeitpunkt durchgeführt wurde, zu dem noch gar kein Haushalt existierte, weil der Neubau noch gar nicht fertiggestellt war.

Fazit

Nicht begünstigt sind generell Aufwendungen für handwerkliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung eines bisher nicht vorhandenen Haushalts. Umgekehrt hält das Gericht aber Leistungen im Rahmen einer Gartenneu- oder Umgestaltung nach der Fertigstellung und dem Bezug des Gebäudes grundsätzlich für begünstigungsfähig. Um bei einem Neubau die 20%ige Steuerermäßigung nicht zu gefährden, sollte also zumindest der Haushalt fertiggestellt sein. Zudem empfiehlt sich eine gewisse Karenzfrist, sodass die Maßnahmen zeitlich nicht mehr mit dem Neubau in Verbindung gebracht werden können.

Stand: 26. März 2018

Bild: everythingpossible - Fotolia.com

Über uns: Wir sind Ihr Steuerberater in Albstadt. Als Partner an ihrer Seite bieten wir unseren Mandanten ein enges Vertrauensverhältnis sowie die Hilfe und Unterstützung sowohl in steuerlichen als auch in betriebswirtschaftlichen oder vermögensverwaltenden Fragen. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Vorteils-Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

LANGE, BECK & KOLLEGE STEUERBERATER Partnerschaft mbB

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.