Seitenbereiche

Mit uns kommen sie gut aus den Blöcken

Ihr Steuerberater in Albstadt

Header-Image: Steuernews für Mandanten, LBK, Steuerberater Albstadt
Inhalt

Rundfunkbeitrag

/aktuelles/news/

Rundfunkbeitrag

Seit 1.1.2013 wird der Rundfunkbeitrag in Deutschland unabhängig vom tatsächlichen Besitz eines Rundfunk- oder Fernsehgerätes erhoben. Der Beitrag knüpft vielmehr an das Innehaben einer Wohnung an. Gegen diese neue Art der Beitragserhebung haben diverse Bürger vor dem Landgericht (LG) Tübingen geklagt. Das LG war der Auffassung, der Rundfunkbeitrag und insbesondere die hoheitlichen Vorrechte der öffentlich-rechtlichen Sender bei der Beitreibung würden gegen das Unionsrecht verstoßen.

Auffassung des EuGH

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) teilte die Sichtweise des LG Tübingen jedoch nicht. Die geänderte Gebührenerhebungsart würde vielmehr der technologischen Entwicklung in Bezug auf den Empfang der Programme der öffentlich-rechtlichen Sender Rechnung tragen. Durch den Wechsel der Erhebungsart sah der EuGH außerdem keine wesentliche Beitragserhöhung (Urteil vom 13.12.2018, C-492/17; „Südwestrundfunk/Tilo Rittinger u. a.“).

Stand: 29. Januar 2019

Bild: pagnacco - Fotolia.com

Über uns: Wir sind Ihr Steuerberater in Albstadt. Als Partner an ihrer Seite bieten wir unseren Mandanten ein enges Vertrauensverhältnis sowie die Hilfe und Unterstützung sowohl in steuerlichen als auch in betriebswirtschaftlichen oder vermögensverwaltenden Fragen. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Vorteils-Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

LANGE, BECK & KOLLEGE STEUERBERATER Partnerschaft mbB

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.